euregiotax-ueberuns1.jpg
euregiotax-ueberuns1.jpg

Geblitzt! Was nun? Teil II:

Taktisches Verhalten während der Polizeikontrolle
Stellen Sie sich vor, dass Sie geblitzt und sofort durch die Polizei aus dem Verkehr gewunken werden. Nicht selten kommt es vor, dass der Polizeibeamte höflich fragt: „Wissen Sie, warum Sie angehalten werden?“ Sollten Sie jetzt mit „Ja“ antworten, räumen Sie unter Umständen einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß ein, welcher zu einer deutlich höheren Bestrafung führen kann als eine fahrlässige Begehung.
„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Dieses Sprichwort gilt in der Polizeikontrolle umso mehr. Man muss Sie bei einem Anfangsverdacht wegen eines Verkehrsdeliktes zwingend belehren, dass es Ihnen frei steht, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Wird diese Belehrung unterlassen, was im Polizeialltag vorkommen kann, kann grundsätzlich jede von Ihnen getätigte Äußerung unter Umständen nicht gegen Sie verwendet werden. Eine dennoch von einem Polizisten behauptete Belehrung in einem späteren Gerichtsprozess zu widerlegen ist aber in der Regel sehr schwierig. Machen Sie deshalb vorsichtshalber keine Angaben zur Sache.
Beantworten Sie nur Fragen zur Person und zeigen mitgeführte Ausweispapiere vor.Bleiben Sie auf jeden Fall während des Gespräches ruhig, höflich und unauffällig. Ergreifen Sie nicht die Initiative und warten Sie zunächst ab, was man Ihnen konkret vorwirft. An aggressive Autofahrer können sich Polizisten auch Monate später noch in einer möglichen Gerichtsverhandlung in der Regel besser erinnern!
Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Messung hegen, können Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und in Ruhe mit rechtlichem Beistand an Ihrer Seite prüfen, ob die Vorwürfe zutreffend sind und welche Verteidigungsstrategie Aussicht auf Erfolg bietet.

A. Kerstiens, LL.M.
Rechtsanwalt

http://www.rae-brockmeier.de

22.06.2016