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Geblitzt! Was nun? Teil I

So können Sie sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wehren!

Beim letzten Blitzermarathon ist so mancher, auch ohne es zu merken, in die Radarfalle getappt. Bald werden die ersten Anhörungsschreiben seitens der Behörden an die Halter verschickt.
Bereits jetzt gilt es, einiges zu beachten: Als erstes sollte der Empfänger überprüfen, ob er überhaupt als Fahrer in Betracht kommt. Häufig werden die eigenen Fahrzeuge nämlich Bekannten oder Familienmitgliedern überlassen. Danach sollte unbedingt ein Blick auf die Qualität der Lichtbildaufnahme geworfen werden. Bereits ein undeutliches Foto kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen! Der Halter ist nicht verpflichtet, einen Verkehrsverstoß einzuräumen oder einen nahen Verwandten (z.B. Ehepartner, Kinder), der als möglicher Fahrer in Betracht kommt, der Behörde zu melden. In diesem Fall sollten Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und abwarten, ob von der Behörde weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung unternommen werden. In nicht wenigen Fällen, insbesondere bei unscharfen Fotos oder wenn sich kein Foto in dem Anschreiben befindet, das gibt es auch, hört man nie wieder etwas davon.

Auch bei einem deutlichen Foto müssen Sie nicht gleich aufgeben. Es ist nicht gesagt, dass die Messung deshalb korrekt war. Die Fehler können mannigfaltig sein. Ohne Akteneinsicht, welche nur Anwälten gewährt wird, lassen sich diese jedoch nicht feststellen.
Wenn ein hohes Bußgeld, ganz oder zeitweise der Führerscheinverlust droht, so kann sich eine Mandatierung für Sie auszahlen!

Sollten Sie über eine Verkehrs-/Rechtsschutzversicherung verfügen, so werden in der Regel auch die Anwaltskosten übernommen, wenn sich herausstellt, dass die Messung trotzdem korrekt war.

Demnächst: Geblitzt! Was nun? Teil II: Taktisches Verhalten während der Polizeikontrolle

A. Kerstiens, LL.M.
Rechtsanwalt

http://www.rae-brockmeier.de 

11.06.2016