euregiotax-ueberuns1.jpg
euregiotax-ueberuns1.jpg

DBA Niederlande

Wer hat das Besteuerungsrecht für Freiberufler mit Wohnsitz in Deutschland, die in den Niederlanden Betriebseinnahmen erzielen?
Eine Antwort zu dieser Frage hat jetzt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gegeben und das Besteuerungsrecht im Urteilsfall (FG Düsseldorf 19.01.2016, 13K 952/14 E) Deutschland zugesprochen.
Die Zuordnung des Besteuerungsrechts für Freiberufler ergibt sich aus Artikel 9 Absatz 1 DBA Niederlande.

Danach hat derjenige Staat das Besteuerungsrecht, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Ausüben liegt vor, wenn der Selbstständige regelmäßig eine ständige Einrichtung im Staat (nicht Wohnsitzstaat) unterhält und sein Unternehmen mit diesem Ort verwurzelt ist. Ein Arbeitsraum im Unternehmen des Auftraggebers reicht dazu nicht aus. Hier fehlt die notwendige Schlüsselgewalt, denn der Freiberufler bewegt sich wie ein Gast im fremden Unternehmen und kann kein eigenständiges Nutzungsrecht begründen.

28.04.2016