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Vertragliche Kaufpreisaufteilung

Am 16. September 2015 hat der BFH zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude entschieden.

Danach ist eine im Kaufvertrag vorgenommene Aufteilung der Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt allerdings dann nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein entsprechend bestimmt worden ist. Eine wesentliche Diskrepanz zu den Bodenrichtwerten ist aber nur ein Indiz dafür, dass die Aufteilung nicht die realen Werte wiedergibt. Dieses Indiz kann durch andere Indizien entkräftet werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2015

07.03.2016