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Neue Urteile zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Winterdienst
Kosten der Schneebeseitigung sind auch insoweit als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG anzuerkennen, als sie auf Flächen außerhalb der Grundstücksgrenze (z. B. Gehwegen) entfallen (BFH Urteil vom 20.3.2014).
Die Leistungen müssen jedoch im sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.

Tierbetreuungskosten
Mit Urteil vom 03.09.2015 hat der BFH entschieden, dass auch Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Tiere aufgebracht werden, haushaltsnah sind. Haustiere, die in der Wohnung des Halters leben, sind dem Haushalt des betreffenden Halters zuzurechnen.
Hierunter fallen Tätigkeiten wie die Reinigung, die Versorgung mit Futter und Wasser, das Ausführen und sonstige Beschäftigungen des Haustieres.
15.01.2016