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Mandanten Info-Brief Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine Mai 2018
  • Beitragserstattungen durch berufsständische Versorgungseinrichtungen sind steuerfrei
  • Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
    Termingeschäft nur bei Verknüpfung von Eröffnungs- und Gegengeschäft
  • Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
  • Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahmenüberschussrechnung
  • Aufwendungen für Jubiläums-Wochenende können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein
  • Zuordnung einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage zum gewillkürten Betriebsvermögen
  • Keine Ansparabschreibung im Liebhabereibetrieb
  • Keine Aufwandsentschädigung für Mieter bei Wohnungsbesichtigung
  • Zulässigkeit einer Umsatz- und Gewinnschätzung auf der Grundlage von Z Bons aus Jahren nach dem Betriebsprüfungszeitraum
  • Keine unterschiedlichen Steuersätze bei einheitlicher Leistung
  • Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs berechtigt zur fristlosen Kündigung

Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues

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