Energiepreispauschale (EPP) – Das müssen Arbeitgeber beachten
300 Euro vom Staat – die gibt es ab September, um Verbraucher bei Strom- und Gaskosten zu entlasten. Als Arbeitgeber müssen Sie die EPP von einmalig 300 € mit dem Septembergehalt auszahlen.
Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen, bereiten wir alles für Sie vor.
Achtung: Alle notwendigen Informationen übermitteln Sie uns bitte bis zum 10.08.2022!
Alles Wichtige zum Anspruch auf die EPP haben wir für Sie zusammengefasst:
Informationen zur EPP
Bestätigung über 1. Dienstverhältnis
14.07.2022 Ihre euregioTAX