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Reisemängel - wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird. So bekommen Sie ihr Geld zurück

Das Hotel eine Baustelle, das Essen kalt und im Badezimmer Kakerlaken? Pauschalreisenden kann in diesen Fällen ein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Reisepreises zustehen.
Doch nur wer einiges beachtet, hat Chancen auch tatsächlich Geld zurückzubekommen.Damit Sie überhaupt eine Geldentschädigung wegen sogenannter Reisemängel erhalten können, müssen Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Damit ist ein Reiseangebot mit mindestens zwei Leistungen gemeint, also zum Beispiel Beförderung zum Urlaubsort und Hotel. Sollten in Ihrem Urlaub Mängel auftreten, müssen Sie diese unbedingt vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung anzeigen.
Entgegen landläufiger Meinung reicht eine Beschwerde an der Hotelrezeption nicht aus. Zusätzlich sollten Sie das Problem dem Veranstalter in Deutschland, am besten schriftlich (etwa per E-Mail), melden. Auch von der Reiseleitung sollten Sie sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass Sie eine Beschwerde eingereicht haben. In Ihrer Beschwerde sollten Sie die Mängel so genau wie möglich beschreiben und zusätzlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Diese Frist kann ruhig kurz sein. Unternimmt die Reiseleitung anschließend nichts gegen die Mängel, sollten Sie das Problem dokumentieren, Fotos und Notizen machen sowie Zeugen suchen. Falls die Mängel nicht behoben worden sein sollten, müssen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche unbedingt innerhalb
Eines Monats beim Veranstalter anmelden. Häufig weigern sich Reiseveranstalter und behaupten die Mängel seien nicht gravierend genug gewesen, um eine Minderung des Reisepreises zu begründen. In diesen Fällen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen

Philip Przybilla
Rechtsanwalt

www.rae-brockmeier.de

22.08.2016