euregiotax-ueberuns1.jpg
euregiotax-ueberuns1.jpg

Autofahrer aufgepasst! Es gibt einige Sachen, die Sie im In- und Ausland zwingend im Fahrzeug mitführen müssen.

Damit die Urlaubsfreude nicht schon direkt in einer Polizeikontrolle durch ein Verwarn- oder Bußgeld getrübt wird, sollten Sie vor Fahrtantritt kontrollieren, ob Sie Ihre Mitführpflichten erfüllt haben.
Das Mitführen eines Warndreiecks ist vorgeschrieben, das ist jedem bekannt. In den letzten Jahren sind jedoch ein paar wichtige Neuerungen hinzugekommen, die es zu beachten gilt.

Seit 2014 müssen Sie im Auto einen Verbandskasten mitführen, der in Art und Menge der DIN 13164 entspricht. Alte Verbandkästen dürfen bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums weiter genutzt werden. Ebenfalls seit zwei Jahren besteht allerdings nur für den Fahrer eine Warnwestenpflicht. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der aktuellen DIN EN 471 bzw. EN ISO 20471 entsprechen. Obwohl eine Tragepflicht im Bedarfsfall nicht besteht, achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass die Weste im Fahrzeug schnell greifbar ist.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitführen. Eine Kopie reicht nicht aus! Hier unterliegen viele Fahrer einem Irrtum.

Sollte Ihre Fahrt ins Ausland gehen, so gibt es teilweise sehr unterschiedliche Mitführpflichten im Kfz, z.B. Feuerlöscher, Abschleppseil, Warnwesten für alle Insassen oder Ersatzglühbirnen.Informieren Sie sich daher vor Fahrtantritt ins Gastland genauestens, z.B. über das Internet, was Sie „an Bord“ haben müssen, um nicht nur im Notfall, sondern auch in einer Polizeikontrolle auf der sicheren Seite zu sein. Es drohen bei einem Verstoß Bußgelder, die deutlich empfindlicher als hierzulande bei vergleichbaren Verstößen sind.

Alexander Kerstiens, LL. M., Rechtsanwalt

http://www.rae-brockmeier.de

05.08.2016