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Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022

Zur Erleichterung bei der Einkommensteuer hat das Bundeskabinett am 16.03.2022 einen Entwurf unter der Bezeichnung Steuerentlastungsgesetz („SteuerentlG 2022“) beschlossen, mit welchem die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umgesetzt werden sollen.

Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung, sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung.

Überblick über die Kernpunkte

  •  Anhebung des Grundfreibetrags von bisher 9.964 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro p.a.
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro um 200 Euro auf 1.200 Euro p.a.
  • Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. km für Fernpendler von 35 Cent auf 38 Cent bereits für das Jahr 2022 bis 2026, anstatt wie bisher ab 2024 geplant

 

Alle drei Änderungen    s o l l e n   rückwirkend vom 01.01.2022 an gelten.

Diese Steuerminderungen berücksichtigen noch nicht die durch den Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Preiserhöhungen, so dass zukünftig mit weiteren Entlastungsschritten gerechnet wird.

Quelle: Der Betrieb 12/2022

29.03.2022 Olga Leusing, Steuerberaterin

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