Aktuelles aus der Einkommensteuer
Ist entgeltliche Nachbarschaftshilfe der Besteuerung zu unterwerfen?
Immer häufiger werden erhaltene Zahlungen beim Empfänger als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als sonstige Einkünfte besteuert.
Beispiel:
Eine ältere Nachbarin hat keine Familie vor Ort und nimmt Hilfe eines hilfsbereiten Nachbarn an. Er kümmert sich um Einkäufe, Gartenarbeiten und um Dinge des Alltags.Der Nachbar erhält eine Vorsorgevollmacht und Vollmacht für ihre Konten.
Irgendwann zieht die Nachbarin in ein Pflegeheim, der Nachbar besucht die Dame wöchentlich zwei-bis dreimal und kümmert sich weiterhin um ihre Finanzen.
Die beiden vereinbaren, dass der Nachbar für seine Hilfeleistungen in den letzen Jahren einen Betrag von 5.000 € bekommen soll.
- Fall a)
Der Nachbar ist ehrlich und meldet sich beim Finanzamt, ob er die 5.000 € versteuern muss, wenn ja wonach? - Fall b)
Die Verwandtschaft der Nachbarin erfährt von der Geldzahlung und wendet sich an das Finanzamt.
Lösungen:
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist die Sache klar. Es liegen einkommensteuerpflichtige Einnahmen vor. Der Nachbar hat Leistungen erbracht.§ 18 EStG oder § 22 Nr.3 EStG
- Mögliche Argumente dagegen:
- Bei Nachbarschaftshilfe für nur einen Nachbarn kann nicht von einem Erwerbsstreben ausgegangen werden.
- Die beruflichen Voraussetzungen für einen Betreuer sind nicht gegeben.
- Private Motive stehen im Vordergrund.
Bei höheren Zahlungen an Schenkungsteuer denken!
19.11.2020 Claudia Cordes, Steuerberaterin