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Krankenkassenprämie mindert nicht den Sonderausgabenabzug

Bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Prämie oder einen Bonus, müssen Sie diese Summe nicht mehr in der Steuererklärung angeben (Urteil BFH vom 01.06.2016 X 3 17/15).

Die Richter aus München begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bonuszahlungen oder Prämien der Krankenkassen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beträgen zur Erlangung des Basiskrankenversicherungsschutzes stünden.

Die Krankenkassen übermitteln aktuell den Finanzämtern im Wege des Kontrollmeldeverfahrens alle Bonuszahlungen und Prämien als „erstattete Beträge“. Die Richter des BFH stellten bei der Urteilsbegründung aber klar, dass dies unerheblich sei. Es handelt sich nicht um die Erstattung von Beträgen.

14.10.2016