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Förderung der Elektromobilität

Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) ist am 01.07.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, sie ist damit am 02.07.2016 in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend ab dem 18.05.2016.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Höhe: Die Kaufprämie wird in Höhe von Euro 4.000 für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von Euro 3000 für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
  • Netto-Listenpreis: Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter Euro 60.000 aufweisen.
  • Zeitraum: Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von Euro 600 Mio., längstens jedoch bis zum Jahr 2019.
  • Antragsberechtigt: Dies sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
  • Antragsstellung: Autokäufer können ihre Anträge ab 02.07.2016 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Quelle: nwb, BMWi online

13.07.2016