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Nutzungsausfallentschädigung für einen betrieblichen Pkw – BFH 27.01.2016

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird.
Dem BFH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger war selbständiger Versicherungsagent und erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu seinem Betriebsvermögen gehörte ein Fahrzeug, das er auch privat nutzte. Für den Nutzungsausfall aufgrund eines Unfalls erhielt er von der Versicherung des Unfallverursachers eine Entschädigung.
Das Finanzamt behandelte diese uneingeschränkt als Betriebseinnahme. Der Kläger hatte argumentiert, dass der Unfall sich auf einer Privatfahrt ereignet habe und er außerdem für die Zeit des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug angemietet, sondern Urlaub genommen habe. Das Finanzgericht hatte die Klage abgewiesen. Dies bestätigte der BFH mit Urteil vom 27.01.2016.
Anmerkung:
Wird neben Nutzungsentschädigung und ggf. Verdienstausfall ein Schmerzensgeld gezahlt, so ist dieses einkommen- und gewerbesteuerfrei.

Entscheidung BFH vom 27.01.2016 - X R 2/14

17.06.2016