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Änderung DBA mit den Niederlanden - Besteuerung von Bordpersonal

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden soll geändert werden. Gegenstand der Änderung ist die Besteuerung von Bordpersonal. Bisher stand das Besteuerungsrecht für Vergütungen des Personals an Bord von Schiffen und Flugzeugen dem Vertragsstaat zu, in dem das Bordpersonal ansässig ist.

Zukünftig können Vergütungen des Bordpersonals auch in dem Land besteuert werden, in denen sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Flugzeug betreibt.
Mit dieser Änderung möchte die Bundesregierung das DBA Deutschland/Niederlande an die Vorschriften des OECD-Musterabkommens anpassen.

31.05.2016