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Erbschaftsteuer-Reform - Erbschaftsteuer auch nach dem 30.06.2016?

Nach derzeitiger Beschlusslage des Bundesverfassungsgerichts muss bis zum 30.06.2016 die Erbschaftsteuer reformiert werden. Dies wird zeitlich nicht erfolgen.

Bedeutet dies, dass ab dem 01.07.2016 keine Erbschaftsteuer mehr erhoben wird?!
Doch - Erbschaftsteuer wird auch nach dem 30.06.2016 erhoben, wenn ein geändertes Erbschaftsteuergesetz nicht verabschiedet ist.

So der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am 30.03.2016.
Hiernach passiert zunächst einmal gar nichts!Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Bis zu einer Neuregelung ist laut Bundesverfassungsgericht das alte Recht weiter anzuwenden.

Empfehlung: Gegen Steuerbescheide nach dem 30.06.2016 sollte das Einspruchsverfahren/Klageverfahren geprüft werden!

02.05.2016