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Gesetzgebung: Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen (BMF)

Das BMF hat am 18.3.2016 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie den Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht. Zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, z.B. Kassenaufzeichnungen, soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.

Es sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem: Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Die elektronischen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.

Einführung einer Kassen-Nachschau: Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.

Sanktionierung von Verstößen: Verstöße können beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

31.3.16