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Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Das von der Finanzverwaltung aufgegriffene Thema der frühzeitigen Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen steht offensichtlich vor dem Aus.

Nach Angaben unterschiedlicher Medien haben sich die Abteilungsleiter Steuern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dazu entschieden. Mit Ausnahme der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen im Sinne des § 8 Abs. 2 HOAI in der Fassung vom 21.09.2015 bleibt es daher bei den bekannten und anerkannten Regeln für die Aufstellung von Handels- und Steuerbilanzen.

17.03.2016