euregiotax-ueberuns1.jpg
euregiotax-ueberuns1.jpg

Erbschaftsteuer - Eine weitere Baustelle

Die europäische Kommission hat wegen § 17 Erbschaftsteuergesetz ein Vertragsver-letzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach § 17 Erbschaftsteuergesetz wird bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Bei beschränkter Steuerpflicht kann dieser Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Dies verstößt nach Ansicht der europäischen Kommission gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, da die Gewährung des Freibetrags von der Ansässigkeit abhängt.

Die nach § 2 Abs. 3 bestehende Option zur unbeschränkten Steuerpflicht ist laut Ansicht der Kommission nicht ausreichend, um eine Gleichstellung zu erreichen.

12.02.2016