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Barkassenführung im Licht der neuen GoBD

 

 

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden durch das Bundesfinanzministerium neu gefasst.
Inhalt der GoBD:

  • Verantwortlichkeit für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Aufzeichnungen und Bücher
  • Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
  • Belegwesen (Belegfunktion)
  • Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung
  • internes Kontrollsystem (IKS)
  • Datensicherheit
  • Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen
  • Aufbewahrung
  • Verfahrensdokumentation (Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit)
  • Datenzugriff
  • Zertifizierung und Software-Testate

Die Betriebsprüfungspraxis hat gezeigt, dass insbesondere in den Bereichen der Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen, Aufbewahrung der Verfahrensdokumentation und der Datensicherheit und des Datenzugriffs oftmals Defizite anzutreffen sind. GoBD sollten zum Anlass genommen werden, die Anforderungen in der Finanzverwaltung an Kassensysteme mit dem eigenen Kassensystem abzugleichen.

08.02.2016